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Neue Gesetzgebung im Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung hebt die Notwendigkeit der Zustimmung des Endnutzers hervor.

Am 25. Mai 2018 tritt das neue EU-Recht bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten (EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679) in Kraft. Versäumnisse im Hinblick auf die Einhaltung dieser Verordnung können erhebliche Strafen nach sich ziehen. Unter https://www.eugdpr.org/key-changes.html und https://dsgvo-gesetz.de/ erhalten Sie nähere Informationen zur Verordnung.

Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen:
Zur Einhaltung der setzlichen Bestimmungen, benötigt GN Hearing Ihre Bestätigung, dass Sie die erforderliche Einverständniserklärung einholen werden. Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllte Bestätigung (Anlage E) bis zum 25.05.2018 per Post, per Fax (0251 / 20396-150) oder per E-Mail (info@gnresound.de) zurück.

Falls Sie noch keine Vorkehrungen für die DSGVO getroffen haben, raten wir Ihnen, einen Berater Ihres Vertrauens zu konsultieren. Die DSGVO bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten.Falls Sie Fragen zur Einholung der Einverständniserklärung haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten (Herrn Scholtes) unter 0251 / 2 03 96 – 440 oder per E-Mail unter datenschutz@gnresound.de.